Die Kanzlei wurde 1963 als Einzelpraxis von dem Steuerbevollmächtigten Wilhelm Klein gegründet.
Im Jahr 1992 erfolgte die Übernahme der Praxis durch den Steuerberater Michael Klein, welcher die Kanzlei bis zum Jahr 1995 als Einzelunternehmen fortführte. Um dem wachsenden Tätigkeitsfeld der Steuerberater gerecht zu werden und eine individuelle, kompetente Beratung zu gewährleisten, entschlossen sich die jetzigen Inhaber im Jahr 1995 zur Gründung einer Sozietät durch den Eintritt der Steuerberaterinnen Claudia Sarwas und Dagmar Gehenzig.
Eine gute Zusammenarbeit im gegenseitigen Vertrauen, abgestimmte Beratungsleistungen und vor allem der direkte persönliche Kontakt – das ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Erfolgreiche und zufriedene Mandanten sind unsere beste Empfehlung.
Die Basis für eine gute Zusammenarbeit ist gegenseitiges Vertrauen!
Diesen Leitgedanken verwirklichen wir, indem wir Ihnen eine individuell auf Sie abgestimmte Beratungsleistung unter Berücksichtigung aller steuerlichen Möglichkeiten anbieten.
Der direkte Kontakt zu Ihnen hat für uns oberste Priorität, daher stehen wir Ihnen sowohl in der Kanzlei als auch bei Ihnen vor Ort für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Dies gilt auch, wenn Sie einmal nicht mit uns zufrieden waren, damit wir das Übel schnell beseitigen können. Denn unsere Beratung führt nur dann zum Ziel, wenn es uns gelingt, Ihr Vertrauen zu erhalten.
Diplom-Kauffrau
Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen aller klassischen Rechtsformen und Branchen.
Wir betreuen:
Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein breites Informations- und Dienstleistungsangebot für
In einem ersten Gespräch informieren wir Sie gerne über unsere Einschätzung zu Ihren steuerlichen Problemen und die zu erwartenden Gebühren. Dabei können Sie sich unverbindlich ein Bild von uns und unserer Kanzlei machen.
Die Abrechnung unserer Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung.
Im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung kann abweichend hiervon eine individuelle Pauschalvergütung mit Ihnen vereinbart werden.
Entsprechende Angebote erhalten Sie von uns nach Überprüfung des Sachverhaltes, wobei wir Ihnen generell Möglichkeiten zur Gebühreneinsparung durch entsprechende Vorarbeiten Ihrerseits (z. B. Belegsammlung) aufzeigen.
Weitere Informationen über die Steuerberatervergütungsverordnung erhalten Sie unter: